Allgemeine Geschäftsbedingungen
Smartic & Partner KLG · Sitz: Bassersdorf, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Smartic & Partner KLG („Smartic & Partner KLG"). Mit der Auftragserteilung, unabhängig ob schriftlich, elektronisch oder mündlich, akzeptiert der Kunde diese AGB. Sie werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und sind jederzeit unter smartic-partner.ch/agb abrufbar.
2. Leistungen
Smartic & Partner KLG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Planung und Integration von Smart Home Lösungen. Es werden keine klassischen Elektroinstallationen ausgeführt. Falls erforderlich, werden solche Arbeiten durch externe Fachpartner organisiert.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Offerten von Smartic & Partner KLG sind unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, elektronische Bestätigung (z.B. E-Mail, WhatsApp) oder mündliche Zusage.
Beratung und eine erste Kostenschätzung sind kostenlos. Für die Ausarbeitung einer verbindlichen Offerte wird eine Pauschale von CHF 300 erhoben. Sie wird dem Kunden vor Beginn der Offertenarbeit schriftlich oder elektronisch angekündigt. Erteilt der Kunde den Auftrag, entfällt die Pauschale vollständig. Lehnt er die Offerte ab oder meldet er sich innert 60 Tagen seit deren Zustellung nicht, wird die Pauschale in Rechnung gestellt.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Smartic & Partner KLG ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Smartic & Partner KLG behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
6. Materialbeschaffung & Vorauszahlung
Materialkosten sind vollständig im Voraus zu begleichen, spätestens 10 Tage vor Auftragsbeginn. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Auftragsbeginn weniger als 10 Tage, ist der Betrag vor Beginn der Arbeiten zu begleichen; der genaue Zahlungstermin wird in diesem Fall mit dem Kunden vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Smartic & Partner KLG berechtigt, den Auftrag zu verschieben oder zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt sowie bis zu 10% der Materialkosten als Aufwandsentschädigung für Beschaffung und Organisation verrechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
7. Termine und Verzögerungen
Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen durch Lieferengpässe, Drittanbieter oder fehlende Mitwirkung des Kunden wird ein neuer Termin vereinbart. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug bleiben vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Smartic & Partner KLG.
9. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden haftet Smartic & Partner KLG uneingeschränkt; ein Ausschluss wäre nach Art. 100 OR nichtig. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt — insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, Systemausfälle, Softwareänderungen oder Updates, Inkompatibilitäten zwischen Geräten sowie für Leistungen von Drittanbietern. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, namentlich die Produktehaftpflicht, bleiben in jedem Fall vorbehalten.
10. Drittanbieter-Systeme
Smartic & Partner KLG integriert Produkte und Systeme von Drittanbietern (z.B. Apple, Alexa oder vergleichbare Anbieter). Es wird keine Garantie übernommen für dauerhafte Funktion, Kompatibilität oder Verfügbarkeit der Systeme.
11. Änderungen am Netzwerk und an den Konten des Kunden
Die installierten Geräte sind fest mit dem WLAN und den Benutzerkonten des Kunden verknüpft. Wechselt der Kunde den Internetanbieter oder den Router oder ändert er WLAN-Name (SSID), WLAN-Passwort, Frequenzband oder die Zugangsdaten der eingesetzten Konten (z.B. Apple, Google, Amazon oder Hersteller-Konten), verlieren die Geräte die Verbindung und müssen von Hand neu eingebunden und konfiguriert werden. Solche Arbeiten sind kein Gewährleistungs- oder Garantiefall, sondern werden nach Aufwand verrechnet; der Stundensatz und die Anfahrtspauschale werden dem Kunden vor der Ausführung bekanntgegeben. Smartic & Partner KLG empfiehlt, bei einem Anbieter- oder Routerwechsel den bisherigen WLAN-Namen und das bisherige Passwort zu übernehmen, damit dieser Aufwand entfällt.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme und kann nicht verkürzt werden (Art. 210 und 371 OR). Eine Garantie des jeweiligen Herstellers tritt zu diesen Rechten hinzu und ersetzt sie nicht.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten gegeben sind. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
14. Terminabsage / Stornierung durch den Kunden
Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird folgende Pauschale verrechnet: Anfahrtspauschale + 1 Arbeitsstunde. Bereits geleistete Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Pauschale entfällt, wenn der Kunde die Absage nicht zu vertreten hat; ihm bleibt zudem der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.
15. Nichterscheinen des Kunden
Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht vor Ort oder nicht erreichbar, wird ebenfalls Anfahrtspauschale + 1 Arbeitsstunde verrechnet. Auch hier bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.
16. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden und welche Dienstleister dabei zum Einsatz kommen, steht in unserer Datenschutzerklärung unter smartic-partner.ch/datenschutz.
17. Änderungen der AGB
Smartic & Partner KLG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Smartic & Partner KLG in Bassersdorf. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten stattdessen die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung; auf diese kann nicht zum Voraus verzichtet werden (Art. 32 und 35 ZPO).
19. Widerrufsrecht bei Verträgen ausserhalb unserer Geschäftsräume
Wird ein Vertrag über eine Leistung von mehr als CHF 100 bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder am Telefon geschlossen, können Sie ihn innert 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen (Art. 40a ff. OR). Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben und über dieses Recht informiert wurden. Wir informieren Sie darüber bei Vertragsschluss zusätzlich schriftlich. Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere dann, wenn Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht haben — etwa wenn Sie uns über das Kontaktformular oder den Konfigurator um eine Beratung gebeten haben (Art. 40c OR).
Stand: 27. August 2026